=============== Entsorgung-Umweltschutz ===============
Rückgabe von Batterien
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden! Bei unsachgemäßer Entsorgung von Altbatterien können sowohl die Umwelt
als die persönliche Gesundheit erheblichen Schaden nehmen. Daher sind Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Altbatterien können nach Gebrauch unentgeltlich bei einer kommunalen Sammelstelle, der jeweiligen Verkaufsstelle vor Ort oder in
haushaltsüblichen Mengen auch an unserem Standort sofern bei uns gekauft, mit nachstehender Adresse abgegeben werden.
Fa: Webformat - Arthur Wiedermann
Quade-Foelke-Str. 37 - 26802 Moormerland
Deutschland
Die Rückgabepflicht erfasst alle Arten von Batterien, unabhängig ihrer Masse, Größe, Form, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung.
Ebenso erfasst sind in Produkte eingebaute oder Produkten beigefügte Batterien.
Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet. Dieses weist auf das Verbot der Entsorgung über den
Hausmüll hin. Die Bezeichnungen der Schwermetalle sind: „Cd“ = Cadmium, „Hg“ = Quecksilber, „Pb“ = Blei. Sie finden diese Hinweise auch
zusätzlich in den Begleitpapieren der jeweiligen Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Hinweise zur Entsorgung und Rückgabe von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden!
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräten können im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Rückgabe- oder
Sammelmöglichkeiten abgeben werden. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der
Wiederverwendung möglich. Nähere Informationen erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie HIER
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe von den Altgeräten zu trennen. Das gilt nicht,
soweit die Altgeräte nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese
für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie nebenstehend ausgestaltet.
Hinweise zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer
von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung solcher Daten auf den zu entsorgenden Geräten sorgen müssen!
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